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BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
"Entnazifizierungsverfahren" nach Maßgabe der Kontrollratsdirektiven - Erlöschen des Beamtenverhältnisses durch Einstufung in eine bestimmte Kategorie - Neueinstufung im Wege der sog. periodischen Überprüfung - Suspendierung eines Beamtenverhältnisses - Gewährung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
- BGH, 03.05.1954 - III ZR 361/52
Papierfundstellen
- BGHZ 12, 14
- NJW 1954, 426
- DVBl 1954, 160
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52
Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Da die Zulässigkeit der Anschlußberufung in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen war (…RG aaO; BGHZ 6, 369 [370]), maßte der aufgezeigte Mangel des Urteils der Vorinstanz dazu führen, unter teilweiser Abänderung des Berufungsurteils nunmehr die Anschlußberufung des Klägers gegen das landgerichtliche Urteil als unzulässig zu verwerfen. - BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51
Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Sie bewirkten mithin bei Beamten nicht die Beendigung des Beamtenverhältnisses, sondern lediglich dessen Suspendierung (BGHZ 2, 117 für die britische, BGHZ 10, 30 für die amerikanische und BGHZ 10, 125 für die französische Besatzungszone). - BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Sie bewirkten mithin bei Beamten nicht die Beendigung des Beamtenverhältnisses, sondern lediglich dessen Suspendierung (BGHZ 2, 117 für die britische, BGHZ 10, 30 für die amerikanische und BGHZ 10, 125 für die französische Besatzungszone).
- BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Rechtsweg für Beamtenansprüche
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Sie bewirkten mithin bei Beamten nicht die Beendigung des Beamtenverhältnisses, sondern lediglich dessen Suspendierung (BGHZ 2, 117 für die britische, BGHZ 10, 30 für die amerikanische und BGHZ 10, 125 für die französische Besatzungszone). - BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Eine gegenteilige Auffassung würde mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 110 der Militärregierung nicht vereinbar sein, in der für die Angehörigen der Kategorie V - zu denen ausdrücklich auch jeder rechnet, "der aus einer höheren Kategorie in Kategorie V hinabgestuft ist" - keine Maßregeln irgendwelcher Art mehr vorgesehen sind (so auch die u.a. Entscheidung des II. Zivilsenats in MDR 52, 221 und BVerfGE 2, 105 [112]). - RG, 19.10.1937 - II 59/37
1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat, …
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Das hätte nicht erfolgen dürfen, vielmehr hätte die Anschlußberufung des Klägers mangels Einreichung einer Berufungsanschlußschrift als unzulässig verworfen werden müssen (RGZ 156, 291 [294/5] Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl Anm. I zu § 521 ZPO). - BGH, 21.12.1951 - II ZR 32/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Eine gegenteilige Auffassung würde mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 110 der Militärregierung nicht vereinbar sein, in der für die Angehörigen der Kategorie V - zu denen ausdrücklich auch jeder rechnet, "der aus einer höheren Kategorie in Kategorie V hinabgestuft ist" - keine Maßregeln irgendwelcher Art mehr vorgesehen sind (so auch die u.a. Entscheidung des II. Zivilsenats in MDR 52, 221 und BVerfGE 2, 105 [112]).
- BGH, 22.09.1955 - 4 StR 269/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 2 L 90/01
Zusicherung, Schadensersatz, Ersatzpflicht, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Im öffentlichen Recht beansprucht der aus dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB folgende Rechtsgedanke allgemein Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.12.1999 - 1 BvR 165/90 -, NJW 2000, 1402; BVerwG, Urteil vom 28.05.1998 - 2 C 29/97 -, NJW 1998, 3288 f.; Beschluß vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; BGH, Urteil vom 21.12.1989 - III ZR 132/88 -, BGHZ 12, 14 f.; BGH, Urteil vom 26.01.1984 - III ZR 216/82 -, BGHZ 90, 17, 31 f.; VGH München, Urteil vom 22.09.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374, 375 mwN.; LG Potsdam, Urteil vom 31.05.2000 - 4 O 315/99 -, LKV 2001, 182, 184; Beschluß des Senats vom 29.10.1996 - 2 M 80/96 -, NVwZ-RR 1997, 477). - BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55
Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung
Der Kläger war dagegen Beamter des Landes Niedersachsen: Sein Beamtenverhältnis war anläßlich der politischen Säuberungsmaßnahmen durch die Entlassung auf Befehl der Militärregierung nicht endgültig beendet, sondern nur suspendiert (BGHZ 2, 117; 12, 14/17; 15, 126).
- BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Entziehung einer Apothekenkonzession
Hoch deutlicher wird das, wenn man die Parallele aus dem die Beamten betreffenden Recht der Entnazifizierung heranzieht: "Die dort vorgesehene Möglichkeit, einen "Mitläufer" von bestimmten näher bezeichneten Berufen auszuschliessen", gestattete niemals, bei einem Beamten die Beendigung des Beamtenverhältnisses selbst auszusprechen (vgl. BGHZ 12, 14 [BGH 17.12.1953 - III ZR 361/52] [20]). - BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53
Gesetz zu Art. 131 GrundG
Danach ist das alte Beamtenverhältnis mit dem 8. Mai 1945 nicht erloschen; es wurde auch durch die Entfernung des Beamten aus dem Amt, die sich rechtlich als Suspension darstellt, nicht beendet, wie der Senat in seinem Urteil BGHZ 12, 14 [BGH 17.12.1953 - III ZR 361/52] [17] näher ausgeführt hat. - BGH, 05.04.1956 - III ZR 234/54
Rechtsmittel
Zwar hat auch eine im Wege der periodischen Überprüfung erfolgende Einstufung in die Kategorie V, wie der Senat im einzelnen in BGHZ 12, 14 ff dargelegt hat, die Wirkung, daß der Betroffene für die Zukunft keinen Sanktionen mehr unterworfen war und entnazifizierungsrechtlich keinerlei Einschränkungen mehr unterlag. - BGH, 22.10.1956 - III ZR 62/55
Rechtsmittel
Da hiernach Beschränkungen gemäß § 8 G 131 dem Anspruch auf Zahlung von Übergangsgehalt nicht entgegenstehen (vgl. auch BGHZ 12, 14 [21, 22]), die Höhe des Anspruchs unstreitig ist, ist die Klage gemäß §§ 37, 63 G 131 begründet. - BGH, 15.01.1960 - 4 StR 522/59
Uneidliche Falschaussage und Meineid - Abgrenzung bloßer Anregungen von …
Insbesondere konnte das Landgericht ohne Rechtsirrtum von dem von der Wissenschaft angenommenen Vererbungsgang der Blutgruppeneigenschaften A und B als wissenschaftlich gesichertem Erfahrungssatz ausgehen (vgl. BGHZ 2, 6, 9, 10 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]; 12, 22 ff [BGH 17.12.1953 - III ZR 361/52]) und nach der von ihm zugrunde gelegten Blutgruppenuntersuchung des Sachverständigen, wonach die Angeklagte und H. die Blutgruppe 0 haben, das von der Angeklagten geborene Kind dagegen der Blutgruppe B angehört, im Anschluß an das Gutachten des Sachverständigen folgern, daß H. als Erzeuger des Kindes der Angeklagten nicht in Frage kommt, sondern nur ein anderer Mann mit der Blutgruppe B, A 1 B oder A 2 B. - BDH, 13.01.1956 - II D 9/55
Rechtsmittel
Es ist für die Personen, die unter das G 131 fallen, allgemein anerkannt, daß Einschränkungen im Sinne des § 8 G 131 entfallen, wenn eine Sühne maßnahme ausdrücklich oder durch günstigere Kategorisierung beseitigt wird (Anders, G 131 § 8 Anm. 2; Ambrosius, G 131 § 8 Anm. 3; BGH vom 17. Dezember 1953 - NJW 1954 S. 426 - OVG Hamburg vom 22. April 1954 - ZBR 1954 S. 355 Nr. 7 -). - BGH, 28.01.1954 - III ZR 50/53
Rechtsmittel
Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob das einheitliche politische Säuberungsverfahren der Entnazifizierung und Kategorisierung (vgl. hierzu das für die Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1953 - III ZR 361/52) von Anbeginn auch eine deutsche hoheitliche Aufgabe war - wie das Berufungsgericht annimmt - oder es von der Besatzungsmacht als völlig neue Aufgabe und nur schrittweise den deutschen Behörden, insbesondere den Ländern, übertragen worden ist.